Unsere Hinweispflicht nach Batterie-, Elektro- und Elektronikgerätegesetz
1. Rücknahme von Altbatterien / Akkus nach dem Batteriegesetz (BattG) und Elektrogeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2)
Altgeräte und Akkus/Batterien gehören nicht in den Hausmüll! Sie enthalten wertvolle Ressourcen, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwendet werden können. Außerdem dürfen darin verbaute Schadstoffe keinesfalls in die Umwelt gelangen.
Sie können Ihre Altgeräte und gebrauchte Akkus/Batterien unentgeltlich an unsere Werkstatt zurücksenden. Als Verbraucher sind Sie zur Rückgabe von Altgeräte und Akkus/Batterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
- „Cd" steht für Cadmium.
- „Hg" steht für Quecksilber.
- „Pb" steht für Blei.
Um Ihnen eine Rücksendung von Altgeräten und Altbatterien/Akkus laut BattG und ElektroG2 zu ermöglichen, stellen wir Ihnen ein kostenloses Rücksendelabel zur Verfügung. Kontaktieren Sie unseren Kundenservice für die Erstellung des Rücksendelabels.